Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich / Abwehrklausel
Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber jeder natürlichen oder juristischen Person oder rechtsfähigen Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer) sowie gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese Bedingungen gelten nicht für Verbraucher (natürliche Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann). Für unsere Lieferungen gelten mangels anderer im Einzelfall getroffener Vereinbarungen ausschließlich nachstehende Bedingungen; abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen. Von uns in Textform anerkannte abweichende und zusätzliche Bedingungen sind nur bindend für den jeweiligen Einzelvertrag.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Besteller ist an seine Bestellung zwei Wochen ab Zugang der Bestellung bei uns gebunden. Bestellungen sowie Ergänzungen und Änderungen einer Bestellung sind erst dann angenommen, wenn wir sie in Textform bestätigt haben. Der Zugang eines Lieferscheins oder einer Rechnung beim Besteller sowie die Ausführung der Lieferung gelten als Bestätigung. Dem Besteller obliegt die eigenverantwortliche Überprüfung seiner Bestellung sowie sämtlicher Vertragsunterlagen auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Eignung für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck.
3. Preise / Zahlung
Unsere Preise sind stets Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer kommt hinzu und wird in unserer Rechnung in jeweils gesetzlicher Höhe gesondert ausgewiesen. Bestellungen unter 25,00 € Netto-Warenwert können aus wirtschaftlichen Gründen generell nicht ausgeführt werden. Ansonsten gilt für Mindermengenzuschläge und Porto: Für Warenlieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden bei Bestellungen ab 25,00 € Netto-Warenwert ein Mindermengenzuschlag von 4,00 € und eine Portopauschale von 5,00 € gesondert in Rechnung gestellt. Bei Bestellungen ab 50,00 € Netto-Warenwert wird eine Portopauschale von 4,90 € gesondert in Rechnung gestellt. Bei Bestellungen über 150,00 € Netto-Warenwert erfolgt die Lieferung frachtfrei. Unsere Forderungen sind ohne Abzug 8 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Annahme von Schecks und Wechseln, die an unserem Geschäftssitz zur Zahlung fällig gestellt werden müssen, behalten wir uns vor; sie erfolgt stets nur zahlungshalber unter Berechnung aller Kosten und Spesen sowie ohne Gewähr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung. Ist der Besteller mit einer Zahlung länger als 14 Kalendertage in Verzug, hat er seine Zahlungen eingestellt oder wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unsere Forderungen wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet sind, werden unsere Forderungen aus sämtlichen Verträgen sofort zur Zahlung fällig. Stundungen oder sonstiger Zahlungsaufschub – auch durch die Annahme von Wechseln – enden; für nicht ausgelieferte Ware können wir Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung verlangen und nach erfolglosem Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Ein Recht des Bestellers, aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte auszuüben, besteht nur dann, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Abschnitt 5 bleibt unberührt.
4. Lieferung
Lieferzeiten gelten, wenn sie nicht verbindlich vereinbart sind, nur annähernd. Fristtage sind stets Arbeitstage; Samstage gelten nicht als Arbeitstage. Vereinbarte Fristen beginnen mit Vertragsabschluss, jedoch nicht vor Beibringung vom Besteller zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben oder sonstiger für die Durchführung des Vertrages wesentlicher Voraussetzungen und auch nicht vor Eingang einer im Einzelfall vereinbarten Anzahlung; entsprechendes gilt für Friständerungen. Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung behalten wir uns vor. Dies gilt nicht, wenn wir die Nichtbelieferung zu vertreten, insbesondere kein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Wir werden den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und eine schon erbrachte Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit nicht nur unwesentlich im Rückstand ist. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, diese können wir gesondert in Rechnung stellen. Mehrkosten entstehen dem Besteller hieraus nicht.
5. Ansprüche wegen eines Mangels der Ware
Die Ware ist mangelfrei, wenn sie der vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Die vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich ausschließlich aus unserer Produktbeschreibung und einer etwaigen Auftragsbestätigung gemäß Abschnitt 2. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von uns, dem Hersteller oder Gehilfen sind für die Beschaffenheit ohne Belang. Wir übernehmen keine Garantie für die Beschaffenheit oder Verwendbarkeit der Ware oder dafür, dass die Ware für eine bestimmte Dauer ihre Beschaffenheit behält. Geringfügige Abweichung der Lieferung von der Bestellung – zum Beispiel in Form und Farbe, Muster – sowie Qualitätsverbesserungen sind zulässig, sofern sie handelsüblich oder dem Besteller zumutbar sind. Ist der Besteller Kaufmann, hat er die handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflichten zu erfüllen (§ 377 HGB). Hat der Besteller Rechte wegen eines Mangels der Ware, ist er berechtigt, Zahlungen in einem Umfang zurückzuhalten, der in einem angemessenen Verhältnis zu dem Mangel steht. Erweist sich die Mängelrüge als unbegründet und konnte der Besteller dies erkennen, ist der Besteller uns zum Ersatz der entstandenen Schäden verpflichtet. Das Wahlrecht, ob Mängel durch Ersatzlieferung neuer Ware oder durch Nachbesserung der gelieferten Ware beseitigt werden, steht uns zu.
6. Haftung
Unsere Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz für leichte Fahrlässigkeit ist, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, es sei denn, wir haben eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. In diesem Falle ist unsere Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Eintritt wir bei Vertragsabschluss aufgrund der uns bekannten Umstände rechnen mussten. Unsere Haftung für Personenschäden, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit und nach dem Produkthaftungsgesetz ist jedoch unbeschränkt.
7. Verjährung
Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Bestellers wegen eines Mangels beträgt ein Jahr; dies gilt nicht für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens gerichtet oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gestützt sind und nicht in den Fällen der §§ 438 Abs.1 Nr.1, 438 Abs.1 Nr.2, 479 Abs.1 und 634 a) Abs.1 Nr.2 BGB. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Bestellers auf Schadens- und Aufwendungsersatz, die nicht auf einem Mangel beruhen, beträgt ein Jahr; unberührt bleibt die gesetzliche Verjährung von Ansprüchen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Körper oder Gesundheit und aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
8. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Absendung der Lieferung auf den Besteller über. Eine Transport-Versicherung gegen Diebstahl, Transport-, Feuer- und Wasserschäden schließen wir auf Wunsch im Namen und für Rechnung des Bestellers ab. Alle Sendungen, auch eventuelle Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Bestellers. Versandart, -weg und Verpackung werden mangels schriftlicher Weisung des Bestellers nach unserem Ermessen gewählt. Wird eine Postsendung wegen Nichtabholung an uns zurückgeschickt, trägt die Mehrkosten der Besteller. Die Lieferung ist, auch wenn sie Mängel aufweist, vom Besteller unbeschadet seiner Rechte aus Abschnitt 5 und 6 entgegenzunehmen.
9. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an unserer Ware vor bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch zukünftiger Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung hereingegebener Wechsel und Schecks. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung. Dem Besteller ist die Weiterveräußerung in unserem Eigentum oder Miteigentum stehender Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs gestattet. Der Besteller tritt bereits jetzt alle Forderungen gegen seine Abnehmer aus der Weiterveräußerung an uns ab; soweit uns lediglich Miteigentum an der veräußerten Ware zusteht, tritt der Besteller die Forderung entsprechend unseren Miteigentumsquoten ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Besteller bleibt zur Einziehung an uns abgetretener Forderungen ermächtigt. Außergewöhnliche Verfügung wie Verpfändung, Sicherungsübereignung und Abtretung sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf unsere Vorbehaltsware oder auf eine an uns abgetretene Forderung, insbesondere Pfändungen, sind uns vom Besteller unverzüglich anzuzeigen. Kosten erforderlicher Interventionen gehen zu Lasten des Bestellers. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, können wir Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware verlangen; wir sind berechtigt, die Ware selbst an uns zu nehmen. Zu diesem Zweck gestattet uns der Besteller unwiderruflich den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen. Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts erlischt die vorstehende Ermächtigung. Auf Verlangen hat der Besteller uns unverzüglich eine Aufstellung über die uns nach Maßgabe der vorstehender Abschnitt 2 abgetretenen Forderungen zu übersenden unter Angabe der Anschrift des Abnehmers sowie der Forderungshöhe. Im Übrigen ist der Besteller auf unser Verlangen verpflichtet, die Abtretung dem Drittschuldner bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben bzw. notwendige Unterlagen auszuhändigen. Wir verpflichten uns, Eigentumsvorbehaltsware sowie abgetretene Forderungen auf Verlangen des Bestellers unter Vorbehalt der Auswahl insoweit freizugeben, als der Sicherungswert der Eigentumsvorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen unsere Kaufpreisforderung übersteigt. Der Sicherungswert entspricht der Höhe des Kaufpreises abzüglich 20% für Wiederverwertungsverluste und -kosten. Die Freigabe erfolgt durch Übereignung bzw. Rückabtretung.
10. Gerichtsstand / Anwendbares Recht / Schlussbestimmung
Abweichende Vereinbarung und Ergänzung des Vertrages bedürfen der Textform. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und die Zahlungen des Bestellers ist Niedereschach. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Niedereschach als Gerichtsstand vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Sitz des Bestellers zu klagen. Es ist ausschließlich die Anwendung deutschen Rechts vereinbart, die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist jedoch ausgeschlossen. Die im Rahmen der Vertragsabwicklung erforderlichen Daten des Bestellers, insbesondere Namen, Adresse, Kontenverbindungen, werden zu Eigenzwecken gespeichert und verarbeitet. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.